Erstgespräch
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch. Im Erstgespräch widmen wir uns Ihrer aktuellen Situation, Ihren etwaigen psychischen Beschwerden bzw. Beeinträchtigungen und einem sich möglicherweise daraus ableitenden Behandlungsauftrag. Wir erarbeiten ein Therapieziel, Sie lernen meine Arbeitsweise kennen, und ich informiere Sie über den Ablauf und die Rahmenbedingungen einer gemeinsamen Zusammenarbeit.
Rahmenbedingungen
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 50 Minuten. Für einen kontinuierlichen therapeutischen Fortschritt hat sich ein Termin pro Woche bewährt. Über die weiteren Rahmenbedingungen (u.a. Absageregelung, Bezahlmodi, therapeutische Verschwiegenheitspflicht) informiere ich Sie gerne im Erstgespräch.
Kosten
Mit 01.01.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und somit in die Leistungspflicht der Krankenkassen. Gerne informiere ich Sie im Rahmen Ihrer Anfrage über meine aktuellen Tarife und den Modus zur Teilrefundierung der Kosten durch ihren zuständigen Sozialversicherungsträger.
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €.
Ich verfüge über ein Kontingent an Therapieplätzen zu Sozialtarifen. Falls Ihre Einkommensverhältnisse beengt sind, erkundigen Sie sich, ob ich einen solchen Platz für Sie frei habe.